Damit unsere Zusammenarbeit fair und transparent bleibt, haben wir das „Kleingedruckte“ hier in einfacher Sprache für Sie zusammengefasst:
Erfolgreiche Vermittlung: Finden wir gemeinsam den passenden Versicherungsschutz und schließen den Vertrag ab, ist unsere Beratung für Sie komplett kostenfrei. Wir werden in diesem Fall durch eine Vergütung (Courtage) vom Versicherungsunternehmen bezahlt.
Betreuung Ihrer Verträge: Die Verwaltung, Prüfung und Betreuung von Verträgen, die bereits in unserem Bestand liegen (oder dorthin übertragen werden), ist für Sie ebenfalls vollständig kostenfrei.
Fremdverträge & reine Beratung: Wünschen Sie eine Beratung zu Verträgen, die andernorts laufen, oder eine reine Analyse ohne anschließenden Wechsel/Abschluss, berechnen wir ein Zeithonorar von 95,00 € brutto pro Stunde (minutengenaue Abrechnung).
Die Vorbereitung und Durchführung anonymer Risikovoranfragen bei schweren Vorerkrankungen ist extrem zeitaufwendig. Hierfür gilt:
Die Projektpauschale: Kommt nach unserer Analyse und den Voranfragen kein Vertrag bei uns zustande, berechnen wir für den Aufwand eine Pauschale:
349,00 € brutto für eine reine PKV- oder reine BU/DU-Analyse.
395,00 € brutto als Kombi-Pauschale, wenn wir beide Sparten gleichzeitig prüfen.
Wann entfällt die Pauschale (Honorarerlass)? Die Pauschale wird Ihnen vollständig erlassen, sobald mindestens ein regulärer PKV- oder BU/DU-Vertrag über unser Haus abgeschlossen wird.
Wann wird die Pauschale trotzdem fällig? Wenn ein regulärer Abschluss am Markt wegen medizinischer Ablehnung unmöglich ist, der Schutz nur über die „Öffnungsaktion für Beamte“ zustande kommt oder Sie in den Basistarif eingestuft werden müssen.
Trostpflaster bei Ablehnung: Werden Sie aus medizinischen Gründen überall abgelehnt, schließen aber stattdessen eine alternative Unfallversicherung (10 % Rabatt) oder eine Rentenversicherung ab 100 € Monatsbeitrag (100 % Rabatt) über uns ab, reduziert sich die Pauschale entsprechend.
Sie können die Pauschalen oder das Zeithonorar senken, indem Sie bestehende Verträge in unsere Betreuung übertragen. Pro übertragenem Vertrag (außer reine Kfz-Versicherungen) schenken wir Ihnen 10 % Nachlass (ab 10 Verträgen ist die Beratung also zu 100 % kostenfrei).
Wichtig: Ziehen Sie diese Verträge innerhalb von 24 Monaten wieder ab, fordern wir den Rabatt anteilig nach.
Wenn Sie bei uns ausschließlich Kfz-Versicherungen haben und keine weiteren Verträge (mindestens 3 Sach- oder Personenverträge) von uns betreut werden, berechnen wir für den hohen bürokratischen Aufwand (Fahrzeugwechsel, Tarifwechsel zur Hauptfälligkeit, eVB-Nummern) eine Bearbeitungspauschale von 39,00 € brutto pro Vorgang.
Ehrlichkeit & Mitarbeit: Damit wir die passenden Tarife finden, müssen Sie uns alle Gesundheitsdaten und Vorversicherungen vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen. Brechen Sie den Prozess mittendrin ohne Grund ab, wird das Honorar bzw. die Pauschale fällig.
Haftung: Unsere Haftung für leichte Fehler ist auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme unserer Berufshaftpflicht begrenzt. Eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und können wir nicht erbringen.
Ausführliche AGBs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Versicherungsservice Hofmann
(2) Diese AGB gelten ergänzend zum individuell geschlossenen Maklervertrag (Mandat). Soweit der Maklervertrag auf diese AGB verweist, werden die nachfolgenden Vergütungs- und Haftungsregelungen integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(3) Philosophie der vollumfänglichen Beratung: Der Makler verfolgt das Ziel einer ganzheitlichen und vollumfänglichen Beratung des Kunden in den jeweils vereinbarten Versicherungsthemen. Eine sachgerechte, haftungssichere Betreuung und laufende Überprüfung ist sinnvoll nur für solche Verträge möglich, die sich auch aktiv im Betreuungsbestand des Maklers befinden.
(2) Kostenfreie Betreuung von Eigenbeständen / Kostenpflicht für Fremdverträge: Die laufende Verwaltung, Betreuung, inhaltliche Überprüfung und Bearbeitung von Versicherungsverträgen ist für den Kunden vollständig kostenfrei, sofern sich diese Verträge aktiv im Betreuungsbestand des Maklers befinden (entweder durch Neuvermittlung oder erfolgreiche Bestandsübertragung).
Wünscht der Kunde ausdrücklich die Analyse, Bearbeitung, Einreichung von Leistungsanträgen oder eine detaillierte Beratung zu Fremdverträgen (Verträge, die andernorts geführt und dem Makler nicht zur laufenden Betreuung übertragen wurden), ist diese Dienstleistung nicht durch die übliche Courtage abgegolten. Für diesen Aufwand wird das Zeithonorar gemäß Abs. 3 (95,00 € brutto pro Stunde) fällig.
(3) Reine Beratungsleistungen nach Zeitaufwand (Allgemeine Beratung): Wünscht der Kunde eine allgemeine, reine Beratungs- oder Analyseleistung ohne anschließenden Vertragsabschluss und ohne Bestandsübertragung über den Makler, wird ein Zeithonorar fällig. Dieses beträgt 95,00 € brutto pro Stunde und wird minutengenau abgerechnet.
(4) Einzel-Projektpauschale für PKV- oder BU/DU-Analysen inklusive anonymer Risikovoranfragen: Wünscht der Kunde isoliert die hochspezialisierte Analyse, die strukturierte Aufbereitung der Gesundheitshistorie sowie die Durchführung anonymer Risikovoranfragen für nur eine Sparte – entweder ausschließlich für die private Krankenversicherung (PKV – inkl. Beihilfe-Check) oder ausschließlich für die Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung (BU/DU) –, wird im Falle eines Nicht-Zustandekommens eines Vertrages eine feste Projektpauschale erhoben. Diese beträgt: 349,00 € brutto
(5) Kombi-Projektpauschale für zeitgleiche PKV- und BU/DU-Anfragen: Führt der Makler für den Kunden die Analyse, die Aufbereitung der Gesundheitshistorie sowie die anonymen Risikovoranfragen zeitgleich für beide Sparten (Kombination aus PKV und BU/DU) durch, wird im Falle eines vollständigen Nicht-Zustandekommens von Verträgen eine zusammengefasste Kombi-Projektpauschale erhoben. Diese beträgt: 395,00 € brutto
(6) Bedingungen für den Honorarerlass bei Projektpauschalen: * Erlass bei Einzel-Pauschale (Abs. 4): Der Anspruch des Maklers auf die Einzel-Projektpauschale entfällt vollständig, wenn im direkten Anschluss an die Beratung der jeweilige reguläre PKV- oder BU/DU-Vertrag über das Haus des Maklers erfolgreich abgeschlossen und policiert wird.
(2) Fahrzeug- und Tarifwechsel: Für die administrative Abwicklung von Fahrzeugwechseln, die Erstellung von unterjährigen EVB-Nummern oder die Durchführung von Tarifwechseln zur Hauptfälligkeit auf Wunsch des Kunden wird eine Bearbeitungspauschale von 39,00 € brutto pro Vorgang fällig.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach oder bricht er den Beratungsprozess vorzeitig aus Gründen ab, die der Makler nicht zu vertreten hat, wird die vereinbarte Projektpauschale bzw. das bis dahin angefallene Zeithonorar in voller Höhe fällig.
(2) Die Beratung des Maklers erfolgt ausschließlich auf Basis der deutschen Versicherungs- und Beihilfevorschriften. Der Makler erbringt keine steuerliche oder rechtsanwaltliche Beratung (z. B. im Rahmen von detaillierten Versorgungs- oder Erbrechtsschätzungen). Für steuerliche oder rechtliche Auswirkungen der vermittelten oder beratenen Konzepte hat der Kunde eigenständig entsprechende Fachberater (Steuerberater, Rechtsanwälte) zu konsultieren.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(3) Wird eine Bestandsübertragung (§ 2 Abs. 9) oder ein zur Honorarreduzierung herangezogener Neuvertrag (§ 2 Abs. 8) vom Kunden, vom Versicherer oder durch einen Wechsel des betreuenden Maklers (z. B. durch Erteilung eines neuen Maklermandats an einen Dritten) innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Rechnungsstellung bzw. Policierung rückgängig gemacht, gekündigt oder übertragen, entfällt der entsprechende Rabatt rückwirkend.
(4) In diesem Fall lebt der ursprüngliche Honoraranspruch bzw. die Projektpauschale anteilig (im Wert von 10 % des Gesamthonorars pro weggefallenem Bestandsvertrag bzw. in voller Höhe des erlassenen Honorars bei Neuverträgen) wieder auf. Der Makler ist berechtigt, den Differenzbetrag nachzufordern. Bereits erstattete Beträge sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an den Makler zurückzuzahlen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Verhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Maklers.